ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Allgemeines: Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebots und Kaufvertrags der Wallnöfer H.F. GmbH (in der Folge kurz Wallnöfer). Abweichende Vereinbarungen, insbesondere anders lautende mündliche Absprachen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auch Folgegeschäfte unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten die Geschäftsbedingungen von Wallnöfer als angenommen und vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und werden daher nicht Vertragsbestandteil. Sollten einzelne der nachstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. 2. Angebot: Angebote von Wallnöfer sind freibleibend. Änderungen der Ware durch technische Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten. Sämtliche technische Unterlagen stellen geistiges Eigentum von Wallnöfer dar. 3. Aufträge: Telefonisch erteilte Aufträge werden nur auf Gefahr des Vertragspartners zu den aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen. Direktbestellungen des Vertragspartners werden mit Versand der Auftragsbestätigung oder des Lieferscheins rechtsverbindlich. Mündliche Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich jener der Vertreter und sonstigen Betriebsangehörigen von Wallnöfer bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Vom Standard abweichende Sonderwünsche und die Zusicherung besonderer Eigenschaften sind zwingend schriftlich zu vereinbaren. 4. Preise: Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen Nettopreise ab Werk, ohne Verpackung und ohne Nachlass. Es handelt sich hierbei um Richtpreise, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis schriftlich vereinbart wurde. Erfolgen zwischen Angebot und Vertragsabschluss Materialkostenerhöhungen, so erhöhen sich die Preise entsprechend, sofern zwischen der Auftragserteilung und der Leistungsausführung mehr als zwei Monate liegen. Sämtliche über den ursprünglichen Vertragsinhalt hinausgehende Leistungen sind nach dem tatsächlichen Aufwand gesondert zu zahlen. Vereinbarte Preisnachlässe gelten nur bei Abnahme der gesamten bestellten Ware. 5. Lieferung/Leistung: Die Anlieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur geht die Preis- und Risikogefahr auf den Erwerber über und Wallnöfer hat seine Vertragspflichten erfüllt. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass für die Anlieferung - auch wenn diese direkt durch Wallnöfer erfolgen sollte - eine mit einem schweren LKW-Zug befahrbare Zufahrtsstraße erforderlich ist. Zudem hat der Vertragspartner für allfällige Genehmigungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen auf seine Kosten zu sorgen. Sollten diese Voraussetzungen bei der angegebenen Lieferadresse nicht vorliegen, so hat der Vertragspartner sämtliche daraus resultierende Mehrkosten zu tragen. Sollte nichts anderes vereinbart sein, so erfolgt die Zulieferung an die Anschrift des Vertragspartners. Die Wahl der Versandart und des Spediteurs obliegt Wallnöfer. Falls der Kunde eine andere Versandart oder einen bestimmten Spediteur bevorzugt, muss dies im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden. Die Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung der Vorlieferanten. Sollte nicht ausdrücklich beidseitig ein Fixtermin vereinbart worden sein, sind diese stets unverbindlich. Sie beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit dem Tag der vom Verkaufspersonal gemachten Zusage, jedoch niemals vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten zu laufen. Sollten letztere vom Vertragspartner nicht rechtzeitig bekannt gegeben werden, hat er die daraus resultierenden Lieferverzögerungen auch selbst zu verantworten und ist Wallnöfer von jeglicher Schadenersatzpflicht befreit. Dies gilt auch bei Fixterminen. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, verstehen sich die Lieferfristen ab dem Versandort von Wallnöfer. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Vertrages ist Wallnöfer berechtigt, den Liefertermin neu festzusetzen. Die Ware gilt auch dann als rechtzeitig geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird. In diesem Fall ist Wallnöfer berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers zu lagern. Für unverschuldete und leicht fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen haftet Wallnöfer nicht. In einem solchen Fall verzichtet der Vertragspartner auf das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und auch auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Der Vertragspartner haftet für von ihm verursachte Verzögerungen der Leistungsausführung und hat alle dadurch anfallenden Mehrkosten zu tragen, wobei dieser Aufwand gesondert in Rechnung gestellt werden kann. Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Kriege, Unruhen, Verkehrsstörungen und andere unvorhersehbare Ereignisse befreien Wallnöfer für deren Dauer oder im Falle der Unmöglichkeit ganz von der Lieferpflicht. 6. Versandkosten: Sämtliche Versandkosten sind, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, vom Vertragspartner zu tragen. 7. Transportschäden: Transportschäden durch höhere Gewalt oder durch andere von der Haftpflichtversicherung des Frachtführers oder Spediteurs ausgeschlossene Risiken trägt der Vertragspartner. Dieser oder der Empfänger sind bei Anlieferung der Ware verpflichtet, deren Zustand gemeinsam mit dem Zulieferer zu überprüfen. Bei äußerlich erkennbaren Beschädigungen sowie bei der Lieferung von Fehlmengen ist ein schriftlicher Vorbehalt auf dem Lieferschein oder Frachtbrief anzubringen und dieser vom Zulieferer mit dessen Unterschrift bestätigen zu lassen. Nicht sofort erkennbare Fehlmengen oder Beschädigungen sind sowohl dem Lieferunternehmen als auch Wallnöfer, bei sonstigem Verlust jeglicher Ersatzansprüche, spätestens binnen drei Tagen ab der Übernahme des Liefergutes schriftlich mitzuteilen. Verstößt der Vertragspartner gegen diese Prüf- und Meldepflichten, so hat er allfällige Ersatzansprüche direkt gegenüber dem Lieferunternehmen selbst geltend zu machen. Wallnöfer tritt in diesem Fall die aus dem Fracht- bzw. Speditionsvertrag zustehenden Ansprüche über Verlangen an den Vertragspartner ab. Ordnungsgemäß bescheinigte Transportschäden hat der Vertragspartner Wallnöfer, bei sonstigem Verlust seiner Ersatzansprüche, sofort nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Ansprüche gegen Dritte aus diesen Schäden sind auf Verlangen an Wallnöfer abzutreten. Sollte aufgrund einer verspäteten Meldung des Vertragspartners eine Geltendmachung der Ersatzansprüche gegenüber dem Lieferunternehmen nicht mehr möglich oder eine Verjährung eingetreten sein, so ist Wallnöfer von jeglicher Ersatzpflicht gegenüber dem Vertragspartner befreit 8. Mängelrüge und Gewährleistung: Der Vertragspartner oder Empfänger der Ware ist verpflichtet, die gesamte Ware nach deren Anlieferung auf allfällige Mängel zu untersuchen und diese spätestens 3 Arbeitstage nach der Anlieferung schriftlich Wallnöfer anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung tritt ein Verlust der Gewährleistung ein. Wird ein Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch noch vor Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist erkennbar, so hat ihn der Vertragspartner binnen einer Woche nach der Entdeckung Wallnöfer schriftlich anzuzeigen und jegliche weitere Bearbeitung zu unterlassen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. In Abweichung der gesetzlichen Bestimmungen wird vereinbart, dass die Gewährleistungsfrist nach zwei Jahren ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung erlischt. Wallnöfer bietet auf Sonnenkollektoren und Walltherm® Öfen eine freiwillige verlängerte Herstellergarantie an, die Dauer dieser Herstellergarantie muss der zum Zeitpunkt der Warenlieferung gültigen Preisliste entnommen werden. Innerhalb der Frist der freiwilligen Herstellergarantie kann ein Mangel am Produkt beim jeweiligen Händler reklamiert werden. Der Händler ist verpflichtet, diese Mängelanzeige an Wallnöfer weiterzuleiten. Verschleißteile ( innsbesondere bezogen auf den Walltherm® Ofen) und Schäden durch eine nicht fachgerechte Montage und Installation, eines Überschreitens des zulässigen Betriebsdrucks und eines unsachgemäßen Gebrauchs, sind von der Herstellergarantie ausgeschlossen. Sollten Produkte der Wallnöfer Produktpalette innerhalb der jeweils gültigen Frist der Herstellergarantie ab dem Ausstellungsdatum der jeweiligen Rechnung ihre Funktionsfähigkeit verlieren, so verpflichtet sich Wallnöfer, diese kostenlos wieder herzustellen. Hiervon sind sämtliche Schäden, Fehlfunktionen und Veränderungen ausgenommen, die aufgrund einer nicht fachgerechten Montage und Installation, einer mechanischen Beanspruchung, höherer Gewalt und witterungsbedingter Einflüsse (z.B. Glasbruch bei Kollektoren), mangelnde Reinigung, sowie Bedienungs- und Wartungsfehler entstanden sind. Zudem gilt diese Sonderregelung für Kollektoren nicht bei geringfügigen Farbabweichungen, nachträglichen Veränderungen der Farbe, Verminderungen der Leistungsfähigkeit und Beeinträchtigungen und Änderungen an der Oberfläche, die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit haben. Die Walltherm® Öfen sind ausschlißelich mit zugelassenen Brennstoffen (naturbelassenes Stückholz) zu betrieben, Schäden, die durch die Verbrennung von ungeeigneten Stoffen, innsbesondere Kohlesorten oder Müll entstehen, werden nicht von der Garantie abgedeckt, eventuelle Folgeschäden muss der Betreiber verantworten. Sämtliche Walltherm® Öfen müssen laut Bedienungsanleitung betrieben werden, innsbesondere ist hervorzuheben, dass der Betrieb ausschließlich mit einer korrekt funnktionierenden Rücklaufanhebungsgruppe erfolgen darf, andernfalls erlischt die Garantie vollständig. Die Herstellergarantie sieht die kostenfreie Reparatur des angezeigten Mangels vor, nicht jedoch die Demontage und erneute Montage, sowie eventuelle Transportkosten an und von Wallnöfer, falls dies für die Reparatur nötig sein sollte. Sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche einschließlich der Ansprüche aus den Sonderregelungen für Kollektoren und Walltherm® Öfen der Wallnöfer Produktpalette gehen zur Gänze verloren, sofern die Montage und Inbetriebnahme nicht durch einen konzessionierten Fachbetrieb (Installateur) unter Beachtung der Montage- und Betriebsanleitungen in der jeweils geltenden Fassung erfolgte, Wallnöfer bzw. deren Beauftragten nicht unverzüglich nach Auftreten der behaupteten Mängel die Möglichkeit zur Überprüfung gegeben wurde, keine Bestätigungen über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme sowie die Durchführung eventuell nötiger Überprüfung und Wartung vorgelegt werden kann, der zulässige Betriebsdruck überschritten wird, bei Kollektoren ungeeignetes Frostschutzmittel verwendet werden oder die Kollektorinstallation nicht mit eventuell nötigen Kompensatorverschraubungen ausgeführt wurde. Wallnöfer empfiehlt zur Wahrung der vollen Funktionstüchtigkeit der Solaranlage mindestens jährlich die Durchführung eines Solarchecks durch Wallnöfer oder einen autorisierten Wallnöfer Partner. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung darf bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruches keine Veränderung an der bemängelten Sache vorgenommen werden. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Wallnöfer durch Reparatur oder Ersatz der beanstandeten Ware. Ersetzte Teile und Erzeugnisse gehen ins Eigentum von Wallnöfer über. Ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung besteht nicht, es sei denn, der Mangel kann nicht in angemessener Frist behoben werden. Die mit dem Austausch der Ware allenfalls verbundenen Arbeitskosten sowie die Aufwendungen zur Feststellung des Mangels sind ausschließlich vom Vertragspartner zu tragen. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in Farbnuancen wird keine Gewährleistung übernommen. Erfolgt ein Einbau der Wallnöfer Produkte in andere Anlagen, so müssen diese bei sonstigem Ausschluss des Gewährleistungsrechtes den in den beigelegten Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen enthaltenen technischen Normen entsprechen. Von der Gewährleistung sind Beschädigungen ausgeschlossen, die auf eine unsachgemäße Behandlung durch den Vertragspartner oder seine Gehilfen zurückzuführen sind. Das Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB wird zwischen den Vertragsteilen ausgeschlossen. 9. Hatungsauschluss: Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird zur Gänze ausgeschlossen. Wallnöfer übernimmt keine Haftung für die statisch fachgerechte Ausführung des Unterbodens bzw. der bauseitigen Unterkonstruktion. 10. Produkthaftung und Schadenersatz: Wallnöfer haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen des Herstellers enthalten sind. Daraus entstehende Schäden fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers und/oder des Importeurs und sind gegenüber diesem/n direkt geltend zu machen. Wallnöfer verpflichtet sich, allfällige aus dem Vertragsverhältnis mit dem Importeur und/oder dem Hersteller resultierende Ersatzansprüche auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten. Dieser verzichtet gegenüber Wallnöfer auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Folgeschäden sowie auf die Geltendmachung eines entgangenen Gewinns, sofern Wallnöfer weder ein vorsätzliches noch ein grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. Wallnöfer weist darauf hin, dass es für Sondermaßkollektoren keine Solar Keymark-Zertifizierung gibt. 11. Rücknahme gelieferter Ware: Eine Rücknahme mangelfreier Waren erfolgt nur in Sonderfällen und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung. Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen können ebenso, wie nicht mehr original verpackte oder beschädigte Waren keinesfalls zurückgenommen werden. Die Rücksendung muss frachtfrei auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zum Wallnöfer Auslieferungslager erfolgen. Die Gutschrift für in tadellosem Zustand erhaltene Retourwaren bemisst sich nach der Rechnungshöhe und dem bei der Rücknahme noch bestehenden Wert der Ware abzüglich der Manipulationsspesen in Höhe von 15 % des Nettowertes. 12. Zahlung: Sofern nichts anderes vereinbart wurde sind, sämtliche Zahlungen sofort fällig. Die Überweisung hat spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen. Soweit ein Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung für die Berechtigung des Abzuges, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Sämtliche Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung angeführte Konto oder an eine mit einer Inkassovollmacht ausgewiesene Person erfolgen. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, außer für die Berichtigung des Kaufpreises wurden andere Zahlungskonditionen vereinbart. 13. Zahlungsverzug: Im Falle des Verzuges des Vertragspartners ist Wallnöfer berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch nicht beglichenen Forderungen zu verlangen. Dies gilt auch im Falle einer zuvor erfolgten Stundung. Weiters ist Wallnöfer unbeschadet darüber hinausgehender Rechte berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und Sicherheiten zu fordern. Sämtliche anfallenden Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind vom Vertragspartner zu ersetzen. Dieser ist damit einverstanden, dass eingehende Teilzahlungen zunächst auf Kosten und Mahnspesen, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und schlussendlich auf die Hauptsache angerechnet werden. 14. Eigentumsvorbehalt: Alle Waren bleiben bis zur gänzlichen Zahlung aller Forderungen Eigentum von Wallnöfer. Im Falle einer Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit Waren anderer Eigentümer entsteht ein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner seine daraus resultierenden Forderungen gegenüber dem (den) Erwerber(n) bis zur Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware zur Sicherstellung an Wallnöfer ab. Der Vertragspartner ist bis auf jederzeitigen Widerruf berechtigt, die an Wallnöfer zur Sicherstellung abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Ihm ist jedoch jegliche Abtretung derselben an Dritte untersagt. Auf Verlangen von Wallnöfer ist der Vertragspartner verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und diesem mitzuteilen, dass er nur mehr an Wallnöfer mit Schuld befreiender Wirkung zahlen kann. Die vereinbarte Forderungsabtretung bewirkt nicht, dass der Vertragspartner von seiner Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung aller Forderungen befreit wird. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Wallnöfer unverzüglich von einer Pfändung der Vorbehaltsware in Kenntnis zu setzen. 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für beide Teile ist der Firmensitz von Wallnöfer. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Wallnöfer und dem Vertragspartner wird unabhängig vom Streitwert die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Bozen vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. 16. Anwendbares Recht: Auf sämtliche mit Wallnöfer abgeschlossene Rechtsgeschäfte einschließlich der Beurteilung der Frage deren Zustandekommens wird die ausschließliche Anwendbarkeit italienischen Rechts vereinbart. Die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt als beiderseits ausgeschlossen. 17. Markenschutz: Wallnöfer, das Wallnöfer Logo und Walltherm® sind Marken oder eingetragene Marken der Wallnöfer H.F. GmbH. Sämtliche Rechte zur Nutzung und Vermarktung der Marken liegen ausschließlich bei der Wallnöfer H.F. GmbH. 18. Allgemeines: Wallnöfer behält sich technische Änderungen der angebotenen Produkte ausdrücklich vor. Aus in Preislisten enthaltenen Satz- und Druckfehlern können keinerlei Rechte abgeleitet werden. Die darin verwendeten Abbildungen sind Symbolfotos. Alle Warenpreise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Preise ohne Mengenangaben stellen Stückpreise dar. Stand 03/2014 Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. DATENSCHUTZRICHTLINIEN Die WALLNÖFER H.F. GmbH (nachfolgend „WALLNÖFER“ genannt) will Ihre Privatsphäre respektieren und schützen. Im Folgenden legen wir dar, nach welchen Grundsätzen wir über unseren Internet-Auftritt Personendaten (Informationen, die Ihre Identität bestimmen oder für uns bestimmbar machen) erheben und verarbeiten. 1. Erhebung und Bearbeitung von Personendaten Wir haben diesen Internet-Auftritt generell so aufgebaut, dass Sie sich über Dienstleistungen und Angebote von WALLNÖFER informieren können, ohne Personendaten bekannt zu geben. Wir erheben nur dort Personendaten, wo dies zur Erbringung von Leistungen von WALLNÖFER und ihrer Partner erforderlich ist. In Kontaktformularen und bei der Registrierung für den Partnerbereich erfragen wir z.B. Ihren vollständigen Namen, gegebenenfalls den Namen Ihrer Unternehmung, die Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zusätzlich erheben wir Daten, um die Nutzung des Internet-Auftrittes allgemein zu analysieren, Anhaltspunkte zur Verbesserung unserer Dienstleistungen zu erhalten und unsere Marketingmassnahmen auf Ihre erkennbaren Bedürfnisse auszurichten. Solche Daten erheben und bearbeiten wir auch unter Einsatz von Cookies. Ihre Personendaten erheben und bearbeiten wir sorgfältig, für Sie erkennbar, nur zu den in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecken und nur im dafür notwendigen Umfang. Wir treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit und Integrität Ihre Personendaten zu schützen und bewahren diese nur soweit und solange auf, als es zur Erbringung von Dienstleistungen durch WALLNÖFER oder ihre Partner erforderlich ist oder WALLNÖFER oder ihre Partner von Gesetzes wegen dazu verpflichtet sind. 2. 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